Sie benötigen einen Sachkundenachweis?
Wir nehmen bei uns in der Praxis den Nachweis der Sachkunde von Hundehalterinnen / Hundehaltern gem. § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetz (LHundG) NRW ab.
Dazu füllen Sie bei uns einen schriftlichen Test aus und bekommen bei bestandener Prüfung Ihren benötigten Sachkundenachweis. Dafür wird eine Gebühr erhoben, unabhängig ob Sie bestanden haben oder nicht.
Damit Sie aber bestmöglich vorbereitet sind, gelangen Sie über diesen Button auf die Internetseite der Tierärztekammer Nordrhein. Dort können Sie sich die Fragen und Antworten schon einmal anschauen.